Wenn es einmal kracht

Verkehrsunfall – richtiges Verhalten am Unfallort. Die Unfallstelle absichern, sich um mögliche Verletzte kümmern, einen Notruf absetzen: Wer weiß, was zu tun ist, kann bei einem Zusammenstoß umsichtig und souverän reagieren.

In einen Unfall im Straßenverkehr verwickelt zu werden, ist eine Stress- und Ausnahmesituation. Hier umsichtig zu handeln, fällt vielen Menschen schwer. Die wichtigsten Schritte sollte aber jeder Verkehrsteilnehmer verinnerlichen.

Eine kleine Beule beim Ausparken oder größere Blechschäden durch einen Auffahrunfall – sobald es im Straßenverkehr kracht, müssen die Beteiligten besonnen vorgehen. Denn wer sich vom Unfallort unerlaubt entfernt, macht sich strafbar.

Doch was tun, wenn etwa ein parkendes Auto angefahren wurde und der Besitzer sich nicht finden lässt? Reicht der Zettel an der Windschutzscheibe, um straffrei weiterzufahren?

„Nein, weil zunächst eine sogenannte Wartepflicht besteht“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Abhängig von äußeren Umständen wie Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls sollte der Verursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort verbleiben. Kommt niemand, darf er weiterfahren, nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat. Am besten mit Angabe von Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe sowie Standort des beschädigten Fahrzeugs.“

Hier die richtige Vorgehensweise bei einem Unfall:

Anhalten: Jeder Unfallbeteiligte ist gesetzlich dazu verpflichtet, vor Ort zu bleiben, damit seine Personalien aufgenommen werden können.

Ausnahme: Schwerverletzte, die behandelt werden müssen.

Absichern: „Zum Schutz aller sollte die Unfallstelle zunächst ordnungsgemäß abgesichert werden“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Dabei sollte die eigene Sicherheit nicht vernachlässigt werden. Das heißt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen und unter Beachtung des fließenden Verkehrs das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen.“

Hilfe leisten: Wer nicht hilft, macht sich strafbar. Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen und gegebenenfalls in die stabile Seitenlage gebracht werden. Bei Unsicherheit ist es sinnvoll, den Erste-Hilfe-Kurs von Zeit zu Zeit aufzufrischen. Zur Hilfeleistung gehört auch, einen Notruf abzusetzen: Angaben zu beteiligten Personen, Unfallort und -hergang helfen der Rettungsleitstelle, die Situation richtig einzuschätzen.

Wichtig: Das Gespräch niemals selbst beenden, da die Leitstelle noch wichtige Rückfragen haben könnte.

txn-p.

Foto: Monkey Business/Fotolia

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