Irrtümer rund um Reisepass und Personalausweis

Kroatien – keine Änderung bei Personenkontrollen nach EU-Beitritt.

Jede neue Reisesaison bringt Änderungen für Urlauber. Seit 1. Juli ist Kroatien Mitglied der EU. Das bedeutet, dass nun Lebens- und Genussmittel im freien Warenverkehr zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden dürfen. Richtmengen gibt es bei Zigaretten und Alkohol.

„Keine Änderung bringt der EU-Beitritt hingegen bei den Personenkontrollen“, stellt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner klar. „Sie bleiben aufrecht, solange Kroatien nicht dem Schengener Abkommen beigetreten ist.“ Rund um das Thema Personenkontrollen, Reisepass und Personalausweis gibt es viele Irrtümer, die schnell zu ärgerlichen Problemen führen können.

Der ÖAMTC hat die zehn häufigsten Missverständnisse zusammengefasst:

1. „Reisende innerhalb der Europäischen Union brauchen kein Reisedokument mehr.“

Falsch: „Auch wer innerhalb der EU sowohl in Staaten mit als auch ohne Schengenabkommen unterwegs ist, muss sich immer und überall mit Reisepass oder gültigem Personalausweis ausweisen können“, so die Clubexpertin.

2. „Der Führerschein genügt als Reisedokument.“

Falsch: Ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. „Nur der Reisepass bzw. teilweise auch der Personalausweis werden akzeptiert“.

3. „Mit gültigem Personalausweis darf man in jedes Land einreisen.“

Falsch: Derzeit akzeptieren 36 europäische Staaten den Personalausweis als Reisedokument. „Reisende außerhalb Europas benötigen generell einen Reisepass“. „Zusätzlich müssen die jeweiligen Einreise-Bestimmungen wie zum Beispiel Visumpflicht oder Restgültigkeit des Passes berücksichtigt werden.“

4. „Man kann überall mit einem bis zu fünf Jahre abgelaufenen Reisepass einreisen.“

Falsch: Ein derartiges Abkommen mit Österreich haben nur Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Portugal, San Marino, die Schweiz, Slowenien, Spanien und Ungarn. Vorsicht gilt außerdem bei Flugreisen. „Aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines kann Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden“.

5. „Auch der Personalausweis darf abgelaufen sein.“

Falsch: Ein Personalausweis muss immer gültig sein.

6. „Mit einem Notpass kann man problemlos reisen.“

Falsch: Der Notpass wird nur bei bestimmten Anlässen (z.B. Verlust, Diebstahl) ausgestellt und ist nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. In einigen Ländern, wie z.B. der Türkei oder den USA, gelten außerdem Sonderbestimmungen. Daher rät die ÖAMTC-Reiseexpertin: „Bei der Vertretungsbehörde des Ziellandes rückfragen, ob die Einreise mit einem österreichischen Notpass möglich ist bzw. welche Bestimmungen zu berücksichtigen sind.“

7. „Bei einem Abstecher ins Nachbarland brauche ich keinen Ausweis.“

Falsch: Zwar gehören alle Nachbarländer Österreichs dem Schengen-Raum an, dennoch kann immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden.

8. „Mein Kind ist bei mir im Reisepass eingetragen und benötigt deshalb keinen eigenen Reisepass.“

Falsch: Seit 15. Juni 2012 sind Kinder-Miteintragungen im Reisepass der Eltern ungültig. „Jedes Kind benötigt einen eigenen Reisepass“, so Renner. Wenn sich in den Pässen der Eltern noch Kinder-Miteintragungen befinden, bleiben die Pässe weiterhin gültig, nur die Miteintragungen haben ihre Gültigkeit verloren. Kinderreisepässe sind bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr für zwei Jahre gültig. Danach haben sie eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Ab dem zwölften Lebensjahr wird der Reisepass für zehn Jahre ausgestellt.

9. „Wenn Kinder mit Großeltern oder anderen Verwandten bzw. Bekannten auf Urlaub fahren, reicht der Kinderreisepass.“

Häufig falsch: „Reisen Minderjährige mit Oma, Tante, anderen Begleitpersonen oder alleine ins Ausland, ist es oft notwendig bzw. immer ratsam, eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen“.

Eine Vorlage für eine Vollmacht auf Deutsch, Englisch, Kroatisch und Slowenisch finden Sie unter www.oeamtc.at/reiseinfoservice zur Verfügung.

10. „Bei Mitnahme des Haustieres in den Urlaub gibt es nichts Zusätzliches zu beachten.“

Falsch: Hund oder Katze benötigen den EU-Heimtierausweis, der beim Tierarzt erhältlich ist.

Nähere Informationen zu den genauen Einreisebestimmungen einzelner Länder finden Sie in der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo

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