Seniorenrat zerpflückt 2016 den Pensionsgipfel

©Ingrid_Korosec
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Österreichweit herrscht keine Freunde mit den Ergebnissen des Pensionsgipfels.

Die neue Präsidentin der Seniorenbundes Ingrid Korosec und der BM  a. D. Rudolf Edlinger Vizepräsident vom Pensionistenverband ließen kein gutes Haar an den Ergebnissen bis auf ein paar Punkte des Pensionsgipfels der im Ministerrat am 1. März zusammengefasst wurde und im Juli 2016 per Gesetzesvorschlag zur Umsetzung beschlossen werden soll.

Unterstützung für die wesentlichen Ergebnisse des „Pensionsgipfels“, kommt vom Österreichischen Seniorenrat. Die neue Präsidentin des Seniorenrats Ingrid Korosec, die vom Vorstand einstimmig gewählt wurde, hob vor allem hervor: Die langfristige Sicherung des Pensionssystems; die nachhaltige Sicherung der Werterhaltung der Pensionen und den stabilen Verlauf der Beiträge des Bundes zu den öffentlichen Pensionssystemen.

Kategorisch wird die Kürzung von Pensionen bei Zuverdiensten abgelehnt

Sehr kritisch und ablehnend reagierte Korosec auf die Pläne der Bundesregierung Pensionisten, die parallel zu ihrer Alterspension ein Erwerbseinkommen erzielen, dieses Einkommen bis zur Hälfte zu kürzen. „Dies lehne ich absolut ab“, so Korosec, und wurde dabei vom Vizepräsidenten des Seniorenrates, Rudolf Edlinger entschieden unterstützt: Die Absicht der Regierung konterkariere die Bemühungen um Harmonisierung der Pensionssysteme. Korosec freut sich aber, dass die Bundesregierung hier bereits Gesprächsbereitschaft signalisiert und ist überzeugt, dies noch verhindern zu können: „Ich hoffe auf die Vernunft der Regierenden“.

Mehr als 20.000 Menschen mit Zuverdiensten soll es in Österreich geben.

Besonders ungerecht wird empfunden, dass Beamte in ihrer Pension völlig ohne Abzug dazu verdienen können, obwohl Beamte eine wesentliche höhere Pension als „normale“ ASG Pensionsbezieher erhalten. Wo ist hier der Gleichheitsgrundsatz?

Auch Frauen werden besser gestellt

Als besonders erfreulich – auch angesichts des Internationalen Frauentages – hob Korosec die pensionsbegründende Anrechnung von Kindererziehungszeiten für ab 1955 geborene Frauen hervor. So könnten viele Frauen, die geplant haben, in den nächsten Jahren in Pension zu gehen, dies nun auch wirklich tun. Bis zu 96 Monate (8 Jahre) Kindererziehung werden nun pensionsbegründend angerechnet.

Ausdrücklich begrüßt wird vom Österreichischen Seniorenrat die Erweiterung des Pensionssplittings, wonach dieses nun für bis zu sieben Jahre (bisher vier) pro Kind bzw. maximal insgesamt 14 Jahre möglich sein wird. Eine Maßnahme, von der vor allem Frauen durch eine später höhere Pension profitieren werden.

Wir werden sehen, wie sich die Verhandlungen weiter entwickeln und bleiben dran.

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