Ärger mit Parkscheinzahlung

Ärger beim Parken

Fehler bei Überweisung wird bei MA 32 nicht toleriert.

Nicht das man es als willkürliches Ärgernis empfindet im ersten Wiener Bezirk bis 22 Uhr Parkgebühren zahlen muss, immer wieder hören wir von Fehlern bei der Bezahlung.

Wenn man die verhängte Parkgebühr von EUR 36,- pünktlich einbezahlt, aber bei der Ordnungszahl – die bereits genug 0000 hat – eine Null zuviel anführt, geht der Betrag auf ein Sammelkonto der MA 32. Bei den vielen kleinen Zahlen, ebenso beim IBAN bei Banküberweisungen, haben speziell ältere Menschen so ihre Probleme beim lesen und so kann es durchaus passieren, dass man zwar pünktlich bezahlt, aber der Betrag nicht ankommt.

In konkreten Fall bekommt man dann nach einiger Zeit wieder eine Vorschreibung mit nun 48,-

Beim Vergleich mit der Ordnungszahl stellte unser Leser fest, dass er leider eine Null bei der Ordnungszahl zuviel ausgefüllt hat. Nach Rücksprache mit der MA 32 wurde er auf die Buchhaltung verwiesen, der er die Überweisung nachweisen musste. In beiliegender Bestätigung wurden die 36,- der korrekten Ordnungszahl zugewiesen, aber der Differenzbetrag von EUR 12,- muss nachgezahlt werden.

Dies trotz pünktlicher Einzahlung, es war auch der Wille da die Parkstrafe zu bezahlen – die MA 32 kennt da keine Gnade.

Wieder einmal keine nette Geste seitens der Magistratsabteilung 32,

meint ihre Spitzfeder.

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